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Rommelhausen
besaß zur Zeit der Einführung der Reformation eine Filialkirche.
Das Gotteshaus diente nach Einführung der Reformation seiner
Bestimmung noch etwa 180 Jahre. Über die Veränderungen, die in
dieser Zeit an der Kirchevorgenommen wurden, ist näheres nicht
bekannt. Im Anfang des 18. Jahrhunderts ward die Kirche baufällig.
Im Jahre 1726 wurde sie niedergelegt und ein Kirchenneubau
errichtet, der am 28. Oktober dieses Jahres eingeweiht ward. Die
Kirche ist in der Folgezeit mehrfach Reparaturen unterzogen worden,
deren bedeutendste im Jahre 1860 zur Durchführung kam. Über die im
Jahre 1860 erfolgte Wiederherstellung wird in der Pfarrchronik
berichtet: " Die am 28. Oktober 1726wieder aufgerichtete und
eingeweihte Kirche zu Rommelhausen ist in diesem Sommer in allen Stücken
hergestellt worden, so daß im Innern eine neue Emporbühne über
der Eingangsthüre mit neuer Treppe dahin angebracht worden ist,
auch der Altar, Taufstein und die Kanzel mit schwarzem Tuch und
gelben Franzen geschmückt und alles Holzwerk mit Eichenholzfarbe
angestrichen worden ist. Um der Kirche mehr Helligkeit zu geben,
sind außer den vorhandenen viergroßen Fenstern auf beiden Seiten
noch zwei, und zwar das eine über der Eingangsthüre vergrößert
und das andere auf der entgegengesetzten Seite am
Kirchenvorstandsstuhl ganz neu angelegt worden. Auch das Äußere
der Kirche mit Einschluß des Daches ist hergestellt und erneuert
worden. Sämtliche Kosten belaufen sich auf 768 fl., welche mit 75
fl. ausder Kirchenkasse und dem übrigen Betrag aus der
Gemeindekasse bestritten worden sind. |
"Baupflicht
an der Kirche. Die Baupflicht an der Kirche zu Rommelhausen lag
schon in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts primär dem
Kirchenfonds Rommelhausen und subsidär der bürgerlichen Gemeinde
Rommelhausen ob, die beide das onus aedificandiet reparandi an der
Kirche noch heute haben. In der tabellarischen Übersicht von 1837
wird über die Baupflicht berichtet: "Die Kirche, ein kleines,
aber noch gut erhaltenes Gebäude. Der Gemeinde liegt das onus
aedificandi, dem Kirchenfonds aber die Unterhaltung ob." Dier
Pfarrelationen der letzten 50 Jahre weisen, soweit sie über die
Baupflichtberichten, das onus aedificandi et reparandi an der
Kirche, im Anbetracht der Insuffizienz des Kirchenfonds, der
"politischen Gemeinde" zu. |